Datenschutzordnung
1 Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien
der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß
Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag
bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
2 Verantwortliche Stelle
Die Verantwortliche Stelle ist immer die/der 1.Vorsitzende des Vereins „Verkehrsverein Mainz e.V.“. Die jeweils gültige Vereinsadresse ist der Homepage des Vereins zu entnehmen.Per E-Mail ist die Verantwortliche Stelle unter info@verkehrsverein-mainz.de zu erreichen.
3 Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
- Vor- und Zuname
- Firma
- Geschlecht
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
- ggf. Geburtsdatum
- Bankverbindung
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und
verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass
die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
4 Austritt aus dem Verein
Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung in einem angemessenen Zeitraum gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
5 Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen
Wir verarbeiten personenbezogenen Daten, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1lit. b) DS-GVO). Dazu gehören Information der Mitglieder über Vereinsveranstaltungen und -aktivitäten per E-Mail und per Post, Information von Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Arbeitskreisen und Vereinsveranstaltungen, Beitragseinzug, Geburtstagsgrüße.
6 Datenschutzrechte
Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroff en ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen. Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig ist die Landesdatenschutzbehörde. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft dem Verein gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind.
7 Folgen einer Nichtbereitstellung von Daten
Im Rahmen unserer Mitgliedsbeziehung muss das Mitglied diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Mitgliedschaft und der Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, eine Vereinsmitgliedschaft zu schließen oder diese auszuführen.